Hans Burmann e.K.

AGB

Allgemeines / Umgang mit Angeboten


Angebote und Mitteilungen von Burmann-Immobilien, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Burmann-Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Provision.

 

Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies Burmann-Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von7 Tagen schriftlich mitzuteilen.

 

Burmann-Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von Burmann-Immobilien, so ist uns vom Auftraggeber auf Verlangen eine beglaubigte Vertragsabschrift zu überlassen.

Datenschutz / Gerichtsstand

 

Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Burmann-Immobilien personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Gerichtsstand ist Kiel.

Ersatzansprüche


Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt Burmann-Immobilien insbesondere zum Ersatz seines sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.

 

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt Burmann-Immobilien insbesondere zum Ersatz seines gesamten Aufwandes gegen entsprechenden Einzelnachweis.

Provsionsanspruch

 

            ·          Provisionsanspruch entsteht durch die Vermittlung des im Vertrag

                       genannten Objektes von Burmann – Immobilien sowie durch  

                       Abschluss eines wirtschaftlich identischen Vertrages

                        z.B. Kauf statt Miete

·          Mitursächlichkeit begründet ebenfalls den Provisionsanspruch.

·          Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der vermittelte

           Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder aus sonstigem

           Grund z.B. aufgrund eines Rücktrittsrechtes erlischt.

·          Sofern ein Vertrag mit einem von Burmann-Immobilien angeworbenen

           Interessenten zu einem späteren Zeitpunkt und zu anderen Bedingungen

           geschlossen wird, ist die Provsion an Burmann- Immobilien zu zahlen.

·          Ein Provisionsanspruch steht Burmann-Immobilien auch zu, wenn im

           zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von

          Burmann-Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere

           vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

·         Wünscht der Kunde die vorzeitige Beendigung des Vertrages bedarf es

          einer schriftlichen Benachrichtigung unter Angabe von Gründen. Der

          Makler hat einen Anspruch auf Ersatz seiner gesamten Aufwendungen.

Höhe der Provisionen

          

Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht schriftlich und ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Die Provision ist grundsätzlich vom Käufer zuzahlen, andere Regelungen müssen schriftlich festgehalten werde.

 

·          Vermittlung von Grundstücken / Immobilien : 5,95 % incl. MwSt vom

           Gesamtkaufpreis

·          Vermittlung von Erbpachtverträgen/-rechten : 3,57 % incl. MwSt

·          Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen   : 2,38 Nettokaltmieten

           incl. MwSt
 

Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend.

Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechtes ist die Berechnungsgrundlage für die Provision der Wert des Erbbaurechtes. Dieser errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB. Hinzugerechnet wird ein etwaiger Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes. Die Provisionssätze beeinhalten jeweils die gesetzliche MwSt.

 

Schlussbestimmung

Sollten Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden,  so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

Hans Burmann e.K. – Immobilien – Ostuferhafen 15, 24149 Kiel

HRA Kiel 1448